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Zustimmungsenthaltung Betriebsrat kann rechtsmissbräuchlich sein

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.03.2019 (Az. 1 ABR 42/17) festgestellt, dass ein pauschaler Hinweis des Betriebsrats auf angebliche Gesetzes- und Tarifwidrigkeit der vorgelegten Dienstpläne für eine Zustimmungsablehnung nicht ausreichend ist. Zwar stehe einem Betriebsrat gem. § 87 BetrVG das Zustimmungsrecht zu, so dass ein Arbeitgeber die Maßnahme nicht ohne diese Zustimmung durchführen kann.

Jedoch darf die Nichtzustimmung nicht grund- und anlasslos erfolgen. Das bedeutet, dass auch die Ablehnung der Zustimmung seitens des Betriebsrates nachvollziehbar und auf sachliche Gründe gestützt werden muss. Ist dies nicht der Fall, handelt der Betriebsrat rechtsmissbräuchlich und die Zustimmung kann gerichtlich ersetzt werden.

 

 

Deutsch-Polnisches Gesundheitssymposium

| Neuigkeiten | Erstellt von Enrico Triebel

Vom 21.-22.03.2018 fand daseutsch-polnische Gesundheitssymposium in Greifswald statt.

Deutsch-polnisches Dialogprojekt Euroregion Spree-Neiße-Bober

| Neuigkeiten | Erstellt von Enrico Triebel

Gesprächsrunde zum Thema grenzüberschreitender Rettungsdienst in Gubin am 20.03.2018.

Vorlesung Berufs- und Haftungsrecht Praxisanleiterinnen

| Erstellt von Enrico Triebel

Vorlesung am 23.03.2018 im Berufs- und Haftungsrecht für Praxisanleiterinnen an der BTU Cottbus-Senftenberg

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