Am 23.03.2018 hielt RA Triebel eine Vorlesung über Berufs- und Haftungsrecht für Praxisanleiterinnen in sozialen Einrichtungen. Teilnehmende waren Pflegedienstleitungen aus Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Physiotherpiepraxen.
Am 23.03.2018 hielt RA Triebel eine Vorlesung über Berufs- und Haftungsrecht für Praxisanleiterinnen in sozialen Einrichtungen. Teilnehmende waren Pflegedienstleitungen aus Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Physiotherpiepraxen.